Raucherentwöhnung

"Mit dem Rauchen aufhören ist ganz einfach, ich habe es selbst schon hundert Male getan" (Mark Twain). Fünfundzwanzig Jahre ging es mir als Raucher ähnlich wie dem Verfasser dieses humorvollen Zitates. Vor dreizehn Jahren konnte ich endlich ein zufriedener Nichtraucher werden. Mit der richtigen Methode war es im Gegensatz zu vorherigen Versuchen wirklich ganz einfach. Mein Wissen und meine Erfahrungen gebe ich Ihnen gerne in einem meiner Rauchfrei Kurse weiter. 

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

Mein Name ist Hans  Halik. Als ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer weiß ich, wie wichtig gesunde Mitarbeiter für den Erfolg eines Unternehmens sind. Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich für alle Beteiligten. Die von mir angebotenen Programme zur Raucherentwöhnung, Stressbewältigung, Yoga und Tai Chi sind von der zentralen Prüfstelle für Prävention nach § 20 SGB V zertifiziert. Referenzen in der betrieblichen Gesundheitsförderung finden Sie HIER.

Stressbewältigung

Stress gehört zum Leben dazu wie das Salz in der Suppe; zu wenig ist langweilig, zu viel macht krank. Wie Sie den unvermeidbaren Stress akzeptieren, den vermeidbaren Stress reduzieren und die Höhen und Tiefen des Lebens bewältigen, erfahren Sie in meinen Seminaren zur Stressbewältigung. Als Entspannungsmethoden können Sie sich in Yoga oder Tai Chi üben. Alternativ oder ergänzend zu den Gruppenprogrammen besteht die Möglichkeit der Einzeltherapie in meiner Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

Vorteile betrieblicher Gesundheitsförderung

Das Bundesministerium für Gesundheit weist bei erfolgreicher Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung auf zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin:

Vorteile Arbeitgeber

  • Sicherung der der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter
  • Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • Steigerung der Produktivität und Qualität
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Vorteile Arbeitnehmer

  • Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
  • Reduzierung der Arztbesuche
  • Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen
  • Verringerung von Belastungen
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas

Steuerliche Vorteile

Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34:

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Prävention

Die beste Methode gesund zu bleiben ist die Prävention. Vorbeugen ist einfacher als heilen und kann sogar Spaß machen. Die Zeit und Energie, die Sie in die Prävention investieren, ist nur ein Bruchteil dessen, was Sie an Zeit und Energie für die Bewältigung einer Krankheit investieren müssen. Prävention lohnt sich also auf jeden Fall!  Meine Fachgebiete in der Prävention sind sind Raucherentwöhnung, Stressbewältigung, Yoga und Tai Chi. Ergänzend oder alternativ zu den Gruppenprogrammen besteht die Möglichkeit der Einzeltherapie in meiner Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.  

Krankenkassenförderung Betrieb

Betriebe können für Angebote in der Gesundheitsförderung Zuschüsse durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V generieren. Mit dem Inkrafttreten des neuen Präventionsgesetzes vom 01.01.2016 wurden die Pflichtausgaben für Prävention von 3.09 Euro auf 7.00 Euro pro Versicherten erhöht. Erstmalig müssen davon verbindlich 2,00 Euro für die betriebliche Gesundheitsförderung ausgegeben werden. Je nach Zahlungsweise gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten:

Pauschalbetrag:

Jeder einzelne Teilnehmer bekommt eine individuelle Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmer unterschreiben eine Abtretungserklärung für die Erstattung durch die Krankenkassen. Der Betrieb sendet die Teilnahmebescheinigung, den Beleg der Zahlung und die Abtretungserklärung an die jeweilige Kasse des Teilnehmers. Die Krankenkassen überweisen den anteiligen Erstattungsbetrag auf das Konto des Betriebes. 

Einzelabrechnung:

Jeder Teilnehmer bekommt eine persönliche auf ihn ausgestellte Rechnung und eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmer senden die Teilnahmebescheinigung an ihre jeweilige Krankenkasse. Die Krankenkasse überweist den anteiligen Erstattungsbetrag auf das Konto des Teilnehmers. Einige Betriebe zahlen den Teilnehmern den Differenzbetrag. 

Sponsoring:

Das Projekt wird einer Kasse vorgestellt. Die Kasse entscheidet, ob Sie das Projekt im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung finanzieren möchte. Die Krankenkasse schließt einen Vertrag mit dem Anbieter (Kursleiter) und dem Veranstalter (Betrieb). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel zu 100 %.

Krankenkassenförderung Privat

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen zweimal pro Jahr jeweils 75,00 € für Kurse, die von der zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert sind. Sie benötigen dafür kein Rezept und keine Überweisung vom Arzt, sondern lediglich eine Teilnahmebescheinigung, welche Sie am Ende des Kurses erhalten. Diese senden Sie an Ihre Krankenkasse oder geben sie persönlich bei Ihrer Filiale ab. Die Krankenkasse überweist Ihnen den Erstattungsbetrag auf ihr Konto. Wenn Sie die genaue Höhe der Bezuschussung erfahren wollen, rufen sie am besten bei Ihrer Kasse an.